RUMMSS!!!
Was tun am Unfallort?
1. Ruhe bewahren und Überblick verschaffen
Nach einem Unfall ist es wichtig, ruhig zu bleiben. Atme tief durch und versuche, die Situation einzuschätzen, ohne panisch zu reagieren. Ein klarer Kopf hilft dir, die richtigen Schritte zu unternehmen.
2. Unfallstelle sichern
Schalte deine Warnblinkanlage ein und stelle das Warndreieck in ausreichendem Abstand zur Unfallstelle auf, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen (ca. 100 m auf Landstraßen, 200 m auf Autobahnen). Sorge für deine eigene Sicherheit, bevor du anderen hilfst.
3. Erste Hilfe leisten
Prüfe, ob jemand verletzt ist, und leiste Erste Hilfe, wenn notwendig. Wenn du unsicher bist, wie du helfen kannst, rufe sofort den Rettungsdienst (112) an und folge deren Anweisungen.
4. Polizei und Rettungsdienst alarmieren
Wenn es Verletzte gibt oder der Schaden groß ist, rufe die Polizei (110) und ggf. den Rettungsdienst (112). Gib genaue Angaben zur Unfallstelle, zur Zahl der Verletzten und zur Art der Verletzungen.
Weitere Infos am Unfallort?
Sollten Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden
Notieren Sie
- das amtliche Kennzeichen
- Name, Anschrift und Versicherung des Unfallgegners
- Adressen von Zeugen
- Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten (bestehen Sie bei unklarer Situation darauf, die Polizei hinzuzuziehen); bei Personenschäden ist unbedingt die Polizei zu rufen.
Fotografieren Sie
- nach Möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Zusammenstoß. Achten Sie auf Bremsspuren, Flüssigkeitsaustritte etc. (es empfiehlt sich, eine einfache Kamera im Handschuhfach mitzuführen); fertigen Sie ein Skizze vom Unfallhergang an.
Bestehen Sie darauf
- dass ein qualifizierter, unabhängiger KFZ-Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für den KFZ-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtsprechung zum Schaden und können daher beim Haftpflichtschaden geltend gemacht werden, sofern es sich nicht ersichtlich um einen Bagatellschaden handelt.
- Bestehen Sie auf der Einschaltung eines KFZ-Sachverständigen Ihrer Wahl. Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen. Aussagen, der KFZ-Sachverständige sei entbehrlich, sind nach ständiger Rechtsprechung unbeachtlich, es sei denn, der Schaden ist für den Laien erkennbar ein Bagatellschaden.
- Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachten ein.
- Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung, die der Kfz-Sachverständige ermittelt.
Beautragen Sie
- möglichst frühzeitig einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Schädiger und seinem Versicherer. Sie können sich einen im Verkehrsrecht erfahrenen Anwalt auswählen.
© Quelle: bvsk.de
Fragen und Anworten
Ein Unfall ist ein plötzliches, zeitlich und örtlich bestimmbares und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine natürliche Person unfreiwillig einen Körperschaden erleidet oder eine Sache unbeabsichtigt beschädigt wird.
© Quelle: bvsk.de
Adresse & Kontakt
Bernd Kirsamer
Sachverständiger Büro & KFZ Gutachter
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Donnerstag: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Samstag: 09:00 Uhr - 14:00 Uhr
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