Sie hatten einen unverschuldeten Unfall mit Ihrem Fahrzeug?
Sie benötigen einen zuverlässigen und erfahrenen KFZ-Sachverständigen?
Dann sind Sie bei mir gut aufgehoben. Ich helfe schnell und mit Sachverstand.
Hotline: 01577 - 5212572
Lernen Sie mich kennen!
Mein Name ist Bernd Kirsamer. Seit vielen Jahren arbeite ich als KFZ-Sachverständiger und kann auf langjährige Erfahrung zurückgreifen....
Erstellung von Schadengutachten
Fahrzeugbewertungen
Wozu braucht man überhaupt einen KFZ-Sachverständigen?
- Schadenfeststellung nach einem Verkehrsunfall
- Beweissicherung bei strittigem Unfallhergang
- Gebrauchtwagenbewertung
- Fahrzeugbewertungen (Wertgutachten)
- Gutachten für Young- and Oldtimer
- Maschinengutachten
- Unfallrekonstruktion
Häufige Fragen bei unverschuldetem Unfall
Wer trägt die Kosten für ein Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger, bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des KFZ-Sachverständigen, wenn der Schaden über der Bagatellschadengrenze (z.Zt. 750.-€) liegt. Da nach ständiger Rechtssprechung des BGH die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, sind sie dem Geschädigten von der Versicherung des Unfallverursachers zu ersetzen.
Lassen Sie Ihr Gutachten nicht durch die gegnerische Versicherung erstellen, da diese verständlicher Weise zu ihrem eigenen Vorteil arbeitet. Lassen Sie das Gutachten durch einen unabhängenen KFZ-Sachverständigen erstellen, dieser bietet die Gewähr für eine neutrale, objektive Arbeit.
Reparatur- oder Totalschaden - was ist mein Fahrzeug noch wert?
Ein unabhängiger KFZ-Sachverständiger stellt den Wiederbeschaffungs- und Restwert an Ihrem Fahrzeug fest. Die Versicherung erstattet Ihnen den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes.
Brauche ich einen Anwalt?
Unabhängig von der Schuldfrage und der Schadenshöhe: Wir empfehlen, die Regulierung nur mit einem Anwalt auszuführen. So haben Sie die Garantie Ihre Ansprüche zu sichern und nichts zu verschenken. Bei einem unverschuldeten Unfall entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Die gegnerische Haftflichtversicherung zahlt in diesem Fall auch die Anwaltsgebühren. Selbst bei einer Teilschuld bezahlt die gegnerische Versicherung die Anwaltsgebühren aus dem regulierten Betrag.